🗓️ DienstplanHeld Ratgeber

Arbeitszeitgesetz: Ruhezeiten & Grenzen bei der Dienstplanung

Wer Schichten plant, muss das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) im Blick haben – vor allem die Ruhezeit zwischen zwei Diensten. Hier die wichtigsten Regeln kompakt für die Praxis.

⚖️ Faustregel: 11 Stunden Ruhe zwischen zwei Schichten, max. 8 (bis 10) Stunden pro Tag, Pause ab 6 Stunden Arbeit.

Ruhezeit: mindestens 11 Stunden

Nach §5 ArbZG müssen zwischen dem Ende einer Schicht und dem Beginn der nächsten mindestens 11 Stunden ununterbrochene Ruhezeit liegen. In Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen, in Gaststätten und Hotels, in Verkehrsbetrieben, beim Rundfunk sowie in Landwirtschaft und Tierhaltung darf sie um bis zu eine Stunde kürzer sein. Jede Verkürzung muss innerhalb eines Kalendermonats oder von vier Wochen ausgeglichen werden, indem eine andere Ruhezeit auf mindestens 12 Stunden steigt (§ 5 Abs. 2).

Höchstarbeitszeit: 8, ausnahmsweise 10 Stunden

Werktäglich grundsätzlich 8 Stunden (§3 ArbZG).
Verlängerbar auf bis zu 10 Stunden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen im Schnitt 8 Stunden je Werktag nicht überschritten werden.

Pausen: ab 6 Stunden Pflicht

Mehr als 6 Stunden Arbeit: mindestens 30 Minuten Pause.
Mehr als 9 Stunden: mindestens 45 Minuten – aufteilbar in 15-Minuten-Blöcke (§4 ArbZG).

Nachtarbeit: eigene Regeln nach § 6

Nachtzeit ist 23 bis 6 Uhr, in Bäckereien und Konditoreien 22 bis 5 Uhr. Nachtarbeit liegt vor, sobald mehr als zwei Stunden in diese Zeit fallen. Für Nachtarbeitnehmer ist der Ausgleichszeitraum kürzer: Die 10-Stunden-Tage müssen schon innerhalb eines Kalendermonats oder von vier Wochen auf 8 Stunden im Schnitt kommen. Dazu kommen das Recht auf arbeitsmedizinische Untersuchung und ein Ausgleich durch bezahlte freie Tage oder einen angemessenen Zuschlag.

Alle Grenzen auf einen Blick

RegelGrenzeParagraph
Tägliche Arbeitszeit8 Stunden, bis 10 mit Ausgleich§ 3
Pause30 Minuten ab mehr als 6 Stunden, 45 ab mehr als 9§ 4
Ruhezeit11 Stunden, in bestimmten Branchen 10 mit Ausgleich§ 5
NachtarbeitAusgleich innerhalb eines Monats oder von vier Wochen§ 6
Freie Sonntagemindestens 15 im Jahr, wenn Sonntagsarbeit erlaubt ist§ 11
AufzeichnungArbeitszeit über 8 Stunden werktags aufschreiben, zwei Jahre aufbewahren§ 16 Abs. 2

Rechenbeispiel für den Ausgleich: Werktage sind Montag bis Samstag, 6 × 8 Stunden ergeben also 48 Stunden als Durchschnitt je Woche. Wer in einer Woche an sechs Tagen je 10 Stunden arbeitet, kommt auf 60 Stunden. Damit zwei Wochen im Schnitt bei 48 Stunden liegen, darf die zweite Woche höchstens 36 Stunden haben.

Stunden nachrechnen: DienstplanHeld prüft beim Planen Ruhezeit und Tageslänge. Wie viele Überstunden am Ende einer Woche gegenüber dem Vertrag stehen, zählt der Überstunden-Rechner auf moersbergerit.de zusammen.

Stand: September 2026. Quelle: Arbeitszeitgesetz auf gesetze-im-internet.de, insbesondere § 3, § 5 und § 6.

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Häufige Fragen

Wie viel Ruhezeit muss zwischen zwei Schichten liegen?

Nach § 5 ArbZG mindestens 11 Stunden ununterbrochene Ruhezeit. In bestimmten Branchen wie Pflege und Gastronomie darf sie auf 10 Stunden sinken, wenn eine andere Ruhezeit innerhalb eines Kalendermonats oder von vier Wochen auf mindestens 12 Stunden verlängert wird.

Wie lang darf man am Tag maximal arbeiten?

Werktäglich grundsätzlich 8 Stunden, verlängerbar auf bis zu 10 Stunden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen im Schnitt 8 Stunden je Werktag nicht überschritten werden (§ 3 ArbZG).

Welche Pausen sind vorgeschrieben?

Bei mehr als 6 Stunden Arbeit mindestens 30 Minuten Pause, bei mehr als 9 Stunden mindestens 45 Minuten – aufteilbar in Blöcke von je 15 Minuten (§4 ArbZG).

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Angaben zum ArbZG ohne Gewähr; im Zweifel arbeitsrechtliche Beratung hinzuziehen.