Arbeitszeitgesetz: Ruhezeiten & Grenzen bei der Dienstplanung
Wer Schichten plant, muss das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) im Blick haben – vor allem die Ruhezeit zwischen zwei Diensten. Hier die wichtigsten Regeln kompakt für die Praxis.
Ruhezeit: mindestens 11 Stunden
Nach §5 ArbZG müssen zwischen dem Ende einer Schicht und dem Beginn der nächsten mindestens 11 Stunden ununterbrochene Ruhezeit liegen. In Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen, in Gaststätten und Hotels, in Verkehrsbetrieben, beim Rundfunk sowie in Landwirtschaft und Tierhaltung darf sie um bis zu eine Stunde kürzer sein. Jede Verkürzung muss innerhalb eines Kalendermonats oder von vier Wochen ausgeglichen werden, indem eine andere Ruhezeit auf mindestens 12 Stunden steigt (§ 5 Abs. 2).
Höchstarbeitszeit: 8, ausnahmsweise 10 Stunden
Pausen: ab 6 Stunden Pflicht
Nachtarbeit: eigene Regeln nach § 6
Nachtzeit ist 23 bis 6 Uhr, in Bäckereien und Konditoreien 22 bis 5 Uhr. Nachtarbeit liegt vor, sobald mehr als zwei Stunden in diese Zeit fallen. Für Nachtarbeitnehmer ist der Ausgleichszeitraum kürzer: Die 10-Stunden-Tage müssen schon innerhalb eines Kalendermonats oder von vier Wochen auf 8 Stunden im Schnitt kommen. Dazu kommen das Recht auf arbeitsmedizinische Untersuchung und ein Ausgleich durch bezahlte freie Tage oder einen angemessenen Zuschlag.
Alle Grenzen auf einen Blick
| Regel | Grenze | Paragraph |
|---|---|---|
| Tägliche Arbeitszeit | 8 Stunden, bis 10 mit Ausgleich | § 3 |
| Pause | 30 Minuten ab mehr als 6 Stunden, 45 ab mehr als 9 | § 4 |
| Ruhezeit | 11 Stunden, in bestimmten Branchen 10 mit Ausgleich | § 5 |
| Nachtarbeit | Ausgleich innerhalb eines Monats oder von vier Wochen | § 6 |
| Freie Sonntage | mindestens 15 im Jahr, wenn Sonntagsarbeit erlaubt ist | § 11 |
| Aufzeichnung | Arbeitszeit über 8 Stunden werktags aufschreiben, zwei Jahre aufbewahren | § 16 Abs. 2 |
Rechenbeispiel für den Ausgleich: Werktage sind Montag bis Samstag, 6 × 8 Stunden ergeben also 48 Stunden als Durchschnitt je Woche. Wer in einer Woche an sechs Tagen je 10 Stunden arbeitet, kommt auf 60 Stunden. Damit zwei Wochen im Schnitt bei 48 Stunden liegen, darf die zweite Woche höchstens 36 Stunden haben.
Stand: September 2026. Quelle: Arbeitszeitgesetz auf gesetze-im-internet.de, insbesondere § 3, § 5 und § 6.
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Wie viel Ruhezeit muss zwischen zwei Schichten liegen?
Nach § 5 ArbZG mindestens 11 Stunden ununterbrochene Ruhezeit. In bestimmten Branchen wie Pflege und Gastronomie darf sie auf 10 Stunden sinken, wenn eine andere Ruhezeit innerhalb eines Kalendermonats oder von vier Wochen auf mindestens 12 Stunden verlängert wird.
Wie lang darf man am Tag maximal arbeiten?
Werktäglich grundsätzlich 8 Stunden, verlängerbar auf bis zu 10 Stunden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen im Schnitt 8 Stunden je Werktag nicht überschritten werden (§ 3 ArbZG).
Welche Pausen sind vorgeschrieben?
Bei mehr als 6 Stunden Arbeit mindestens 30 Minuten Pause, bei mehr als 9 Stunden mindestens 45 Minuten – aufteilbar in Blöcke von je 15 Minuten (§4 ArbZG).
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Angaben zum ArbZG ohne Gewähr; im Zweifel arbeitsrechtliche Beratung hinzuziehen.