🗓️ DienstplanHeld Ratgeber

Minijob-Stunden planen – die Verdienstgrenze im Blick behalten

Aushilfen im Minijob sind flexibel – aber die Verdienstgrenze von 603 Euro (Stand 2026) darf nicht regelmäßig überschritten werden. Wer die Stunden im Dienstplan mitrechnet, vermeidet böse Überraschungen.

💶 Faustregel: 603 Euro ÷ Stundenlohn = mögliche Stunden pro Monat. Beim Mindestlohn von 13,90 Euro sind das rund 43 Stunden – bei höherem Lohn entsprechend weniger.

Wie viele Stunden sind drin?

Die Stundenzahl hängt direkt am Stundenlohn. Beispiel: Bei 15 € Stundenlohn sind 603 € ÷ 15 € ≈ 40 Stunden im Monat möglich. Plane knapp darunter, um Puffer für Einspringen zu lassen.

Stunden im Dienstplan mitzählen

Geplante Stunden je Aushilfe pro Monat summieren und mit dem individuellen Kontingent vergleichen.
Vor jedem zusätzlichen Einspringen prüfen, ob die Grenze noch eingehalten wird.

Überschreitung vermeiden

Gelegentliches, unvorhersehbares Überschreiten ist begrenzt zulässig – regelmäßiges nicht. Eine laufende Stundenübersicht warnt rechtzeitig, bevor der Minijob zum versicherungspflichtigen Job wird.

Tabelle: Stunden je Stundenlohn

Die Grenze von 603 Euro im Monat ergibt sich aus dem Mindestlohn: 13,90 € × 130 ÷ 3, aufgerundet auf volle Euro (§ 8 Abs. 1a SGB IV). Daraus folgen diese Höchststunden:

StundenlohnStunden im Monat höchstensStunden je Woche (Monat ÷ 4,33)
13,90 €43,410,0
15,00 €40,29,3
16,00 €37,78,7
18,00 €33,57,7
20,00 €30,17,0

Weil die Grenze am Mindestlohn hängt, steigt sie mit ihm. Ab 1. Januar 2027 liegt der Mindestlohn bei 14,60 Euro, rechnerisch wird die Grenze dann 633 Euro. Im Dienstplan heißt das: Stundenkontingente zum Jahreswechsel neu setzen.

Jahresblick statt Monatsblick

Entscheidend ist der voraussichtliche Verdienst im Jahr, höchstens 12 × 603 = 7.236 Euro. Ein Monat mit mehr Stunden ist also in Ordnung, wenn ein ruhigerer Monat ihn ausgleicht. Unvorhersehbar darf die Grenze in bis zu zwei Kalendermonaten eines Zeitjahres überschritten werden, dann aber höchstens bis zum Doppelten der Monatsgrenze.

Minijobber haben außerdem denselben Urlaubsanspruch wie andere, anteilig nach Arbeitstagen. Gesetzlich sind es 24 Werktage bei einer Sechs-Tage-Woche (§ 3 BUrlG). Wer an zwei Tagen pro Woche kommt, hat also 24 × 2 ÷ 6 = 8 Urlaubstage.

Urlaub mitplanen: DienstplanHeld zählt die geplanten Stunden je Aushilfe. Wie viele Urlaubstage bei Teilzeit oder Einstieg mitten im Jahr zustehen, rechnet der Urlaubsanspruch-Rechner auf moersbergerit.de aus.

Stand: September 2026. Quellen: Minijob-Zentrale, § 8 SGB IV, § 3 BUrlG.

Stunden im Griff

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Häufige Fragen

Wie viele Stunden darf ein Minijobber im Monat arbeiten?

Das hängt vom Stundenlohn ab: Die Verdienstgrenze liegt bei 603 Euro im Monat (Stand 2026). Beim gesetzlichen Mindestlohn von 13,90 Euro entspricht das rund 43 Stunden monatlich. Höherer Lohn bedeutet weniger mögliche Stunden.

Wie behalte ich die Minijob-Grenze im Dienstplan im Blick?

Indem du die geplanten Stunden je Aushilfe pro Monat mitzählst und mit dem individuellen Stundenkontingent vergleichst. Eine Stundenübersicht warnt frühzeitig vor Überschreitung.

Was passiert bei Überschreitung der Verdienstgrenze?

Gelegentliches, unvorhersehbares Überschreiten ist in bis zu zwei Kalendermonaten im Zeitjahr zulässig, im Monat höchstens bis zum Doppelten der Grenze. Regelmäßiges Überschreiten macht den Minijob zur sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung.

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Angaben (Grenzwerte, Stand 2026) ohne Gewähr; im Zweifel fachkundige Beratung hinzuziehen.